Deutsche Rentenversicherung

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Wunsch- und Wahlrecht für Ihre Reha

Schon gewusst? Ihre Reha-Klinik können Sie selbst aussuchen. Schreiben Sie die Reha-Klinik, die Sie sich wünschen, unbedingt mit in den Reha-Antrag.

Wählen Sie Ihre Klinik

Laut Gesetz haben Patientinnen und Patienten das Recht, sich für ihre Rehabilitation eine Klinik auszusuchen. Diese Möglichkeit sollten Sie nutzen, denn sonst weist Ihnen der Versicherungsträger eine Klinik zu, die vielleicht nicht so gut zu Ihnen passt.

Im Reha-Antrag (Formular G0100) können Sie zu folgenden Punkten eigene Wünsche äußern. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber, falls er Sie beim Ausfüllen des Antrags unterstützt.

  • Ort der Reha
  • Name der Reha-Klinik
  • Art der Reha (ambulant oder stationär)
  • Beginn des Reha-Aufenthalts (sofern Sie nicht direkt vom Sozialdienst eines Akutkrankenhauses überwiesen werden)
  • Dauer des Aufenthalts (abhängig von Ihrer Erkrankung)

Ihre Wünsche werden bei der Bearbeitung des Antrags geprüft und nach Möglichkeit auch erfüllt.

Wichtig: Ihre Wunschklinik muss auf Ihre Erkrankung spezialisiert sein, sie muss einen freien Platz haben und sollte nicht allzu weit von Ihrem Wohnort entfernt liegen.

Meine Rehabilitation

Ihr Wegweiser zu einer qualitätsgesicherten Reha-Einrichtung.

Die Deutsche Rentenversicherung hilft Ihnen, die richtige Einrichtung für Ihre Rehabilitation zu finden.

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